AGB
1 Allgemeines
Bei der RUVOR MANAGEMENT AG (nachfolgend RUVOR MANAGEMENT AG genannt)
gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie für die Inbetriebsetzung
von Wert- und Brandschutzanlagen und anderen Sicherheitsanlagen (Video, Zutrittskontrollen etc.) sowie für alle übrigen Dienstleistungen der RUVOR MANAGEMENT AG die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Werkverträge bildet die Auftragsbestätigung bzw. das definitive Detailprojekt einen integrierenden Bestandteil.
2 Verbindlichkeiten von Offerten und Vertrag
Die Offerte bleibt während einem Monat ab Ausstelldatum verbindlich.
Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 1 Monat ab Unterzeichnung des
Vertrages durch die RUVOR MANAGEMENT AG verbindlich. Nach Ablauf von 1 Monat
werden diese zu neuen Ansätzen verrechnet.
3 Fristen
Liefer- und Montagetermine werden zwischen der RUVOR MANAGEMENT AG und dem Besteller im Einzelfall vereinbart.
4 Leistungsumfang
Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder im Werkvertrag angeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet.
Maurer-, Maler- und Schreiner arbeiten für das Erstellen von Durchbrüchen, Aussparungen, Sockeln etc. für Bestandteile der Anlage Spezialkonstruktionen sowie Spitz- und Zugputzarbeiten sind vom Besteller auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung auszuführen.
5 Bauleitung
Die Verantwortung für die Koordinaten verschiedener Unternehmer liegt beim Bauherrn bzw. bei der Bauleitung. Im Falle von Arbeitsunterbrüchen und Behinderungen, die nicht durch die RUVOR MANAGEMENT AG zu vertreten sind, werden die daraus entstehenden Umtriebe separat verrechnet.
6 Zahlungsbedingungen
Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
30% Anzahlung bei Bestellung
30% bei Materialauslieferung
30% bei Inbetriebsetzung
10% mit Stellung der Schlussrechnung rein netto
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die von der RUVOR MANAGEMENT AG gestellten
Verzugszinsen zu den üblichen Zinssätzen zu bezahlen.
7 Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung umfasst die Funktionskontrolle der von der RUVOR MANAGEMENT
AG gelieferten Apparate, die Einschaltung der Anlage inkl. Bereinigung des Anlagedossiers sowie die Instruktion des Bedienungspersonals.
8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RUVOR
MANAGEMENT AG.
Die RUVOR MANAGEMENT AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehalt Register eintragen zu lassen.
9 Übergang von Nutzen + Gefahr bei Warenlieferung
Bei Warenlieferung (Material zur Montage an Fremdhandwerker etc.)gehen Nutzen und
Gefahr der bestellten Ware mit ihrem Versand auf den Besteller über. Sie reisen damit
auf Gefahr des Bestellers.
Die Lieferungen sind bei Erhalt umgehend durch den Besteller auf Mängel und Transportschäden hin zu kontrollieren.
10 Garantien
Die Garantie dauert 12 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung, jedoch höchstens 18
Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung, jedoch höchstens 18 Monate ab Lieferung
der Apparate und erstreckt sich auf folgende Leistungen:
- – kostenlose Behebung von Störungen, soweit sie unter normalen
Betriebsbedingungen aufgetreten sind. - kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift von Teilen, welche innerhalb der
Garantiezeit wegen Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft oder unbrauchbar
werden. - 24 Stunden Pikettdienst an allen Tagen des Jahres für Brand und Wertschutzanlagen sowie andere Sicherheitsanlagemängel sind vor Ablauf der
Garantiefrist schriftlich zu rügen. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche
Umgebungseinflüsse, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen,
fallen nicht unter diese Garantie. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verlängert sich die Garantie solange dieser Vertrag besteht. Die diesbezüglichen Bedingungen sind im Wartungsvertrag geregelt.
11 Haftung
Mit Ausnahme der Garantie Leistungen gemäss Ziff. 10 wird jede weitere Haftung der RUVOR MANAGEMENT AG für direkte und indirekte Schäden als Folge von Störungen oder Versagen der Anlage, insbesondere für Sach-, Körper- und Vermögensschäden infolge von Einbrüchen, Unfällen oder dgl. ausdrücklich ausgeschlossen. Für die RUVOR
MANAGEMENT AG entfällt insbesondere jede Entschädigungspflicht.
- Für die vom Anlagebesitzer zu veranlassenden Sicherheitsmaßnahmen bei
teilweiser oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage infolge
Instandstellungsarbeiten. - Für direkte oder indirekte Folgen von Falschalarmen wie z.B. behördliche Maßnahmen
- Für Glasbrüche bei der Funktionskontrolle von Erschütterungsmeldern
12 Haftung für Installationsschäden
Werden die Installationsarbeiten durch die RUVOR MANAGEMENT AG ausgeführt und entstehen dabei etwa bei Mauerdurchbrüchen etc. mangels Planunterlagen des Bestellers über Leitungsführungen etc. Schäden, fällt die Instandstellung zu Lasten des Bestellers. Die RUVOR MANAGEMENT AG lehnt dafür jede Haftung ab.
13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Hauptdomizil der RUVOR MANAGEMENT AG.
Hauptsitz: RUVOR MANAGEMENT AG, Alte Bildstrasse 5, 9015 St. Gallen
Geschäftsstelle: RUVOR MANAGEMENT AG, Bahnhofstrasse 1, 9050 Appenzell
Geschäftsstelle: RUVOR MANAGEMENT AG, 9203 Niederwil/SG
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St. Gallen, 1. Januar 2023
Kuno Rudolf-von-Rohr
Vorsitzender der Geschäftsleitung