| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1 Allgemeines Bei der RUVOR MANAGEMENT AG (nachfolgend RUVOR MANAGEMENT AG genannt) gelten für die Lieferung, Installation und/oder Montage sowie für die Inbetriebsetzung von Wert- und Brandschutzanlagen und anderen Sicherheitsanlagen (Video, Zutrittskontrollen etc.) sowie für alle übrigen Dienstleistungen der RUVOR MANAGEMENT AG die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Werkverträge bildet die Auftragsbestätigung bzw. das definitive Detailprojekt einen integrierenden Bestandteil. 2 Verbindlichkeiten von Offerten und Vertrag Die Offerte bleibt während drei Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages durch die RUVOR MANAGEMENT AG verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten werden diese zu neuen Ansätzen verrechnet. 3 Fristen Liefer- und Montagetermine werden zwischen der RUVOR MANAGEMENT AG und dem +-Besteller im Einzelfall vereinbart. 4 Leistungsumfang Die im Werkpreis enthaltenen Leistungen erstrecken sich auf den im Angebot und/oder im Werkvertrag angeführten Leistungsumfang. Sämtliche vom Besteller zusätzlich oder nachträglich verlangten Leistungen oder Lieferungen werden separat verrechnet. In der Auftragsbestätigung resp. im Werkvertrag nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung geltenden Preisen verrechnet. Maurer-, Maler- und Schreinerarbeiten für das Erstellen von Durchbrüchen, Aussparungen, Sockeln etc. für Bestandteile der Anlage Spezialkonstruktionen sowie Spitz- und Zugputzarbeiten sind vom Besteller auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung auszuführen. 5 Bauleitung Die Verantwortung für die Koordinaten verschiedener Unternehmer liegt beim Bauherrn bzw. bei der Bauleitung. Im Falle von Arbeitsunterbrüchen und Behinderungen, die nicht durch die RUVOR MANAGEMENT AG zu vertreten sind, werden die daraus entstehenden Umtriebe separat verrechnet. 6 Zahlungsbedingungen Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: 30% Anzahlung bei Bestellung 30% bei Materialauslieferung 30% bei Inbetriebsetzung 10% mit Stellung der Schlussrechnung rein netto Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die von der RUVOR MANAGEMENT AG gestellten Verzugszinsen zu den üblichen Zinssätzen zu bezahlen. 7 Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung umfasst die Funktionskontrolle der von der RUVOR MANAGEMENT AG gelieferten Apparate, die Einschaltung der Anlage inkl. Bereinigung des Anlagedossiers sowie die Instruktion des Bedienungspersonals. 8 Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der RUVOR MANAGEMENT AG. Die RUVOR MANAGEMENT AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltregister eintragen zu lassen. 9 Übergang von Nutzen + Gefahr bei Warenlieferung Bei Warenlieferung (Material zur Montage an Fremdhandwerker etc.)gehen Nutzen und Gefahr der bestellten Ware mit ihrem Versand auf den Besteller über. Sie reisen damit auf Gefahr des Bestellers. Die Lieferungen sind bei Erhalt umgehend durch den Besteller auf Mängel und Transportschäden hin zu kontrollieren. 10 Garantien Die Garantie dauert 12 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung, jedoch höchstens 18 Monate ab dem Datum der Inbetriebsetzung, jedoch höchstens 18 Monate ab Lieferung der Apparate und erstreckt sich auf folgende Leistungen: - kostenlose Behebung von Störungen, soweit sie unter normalen Betriebsbedingungen aufgetreten sind. - kostenlose Ersatzlieferung oder Gutschrift von Teilen, welche innerhalb der Garantiezeit wegen Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft oder unbrauchbar werden. - 24 Stunden Pikettdienst an allen Tagen des Jahres für Brand und Wertschutzanlagen sowie andere Sicherheitsanlagemängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Die Behebung von Schäden, die durch höhere Gewalt, aussergewöhnliche Beanspruchung oder Abnützung, schädliche Umgebungseinflüsse, unrichtige Behandlung der Anlage, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- und Unterhaltsanleitung oder unbefugte Eingriffe entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verlängert sich die Garantie solange dieser Vertrag besteht. Die diesbezüglichen Bedingungen sind im Wartungsvertrag geregelt. 11 Haftung Mit Ausnahme der Garantieleistungen gemäss Ziff. 10 wird jede weitere Haftung der RUVOR MANAGEMENT AG für direkte und indirekte Schäden als Folge von Störungen oder Versagen der Anlage, insbesondere für Sach-, Körper- und Vermögensschäden infolge von Einbrüchen, Unfällen oder dgl. ausdrücklich ausgeschlossen. Für die RUVOR MANAGEMENT AG entfällt insbesondere jede Entschädigungspflicht. - Für die vom Anlagebesitzer zu veranlassenden Sicherheitsmassnahmen bei teilweiser oder vollständiger Ausserbetriebsetzung der Anlage infolge Instandstellungsarbeiten. - Für direkte oder indirekte Folgen von Falschalarmen wie z.B. behördliche Massnahmen - Für Glasbrüche bei der Funktionskontrolle von Erschütterungsmeldern 12 Haftung für Installationsschäden Werden die Installationsarbeiten durch die RUVOR MANAGEMENT AG ausgeführt und entstehen dabei etwa bei Mauerdurchbrüchen etc. mangels Planunterlagen des Bestellers über Leitungsführungen etc. Schäden, fällt die Instandstellung zu Lasten des Bestellers. Die RUVOR MANAGEMENT AG lehnt dafür jede Haftung ab. 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Hauptdomizil der RUVOR MANAGEMENT AG. Hauptsitz: RUVOR MANAGEMENT AG, Zürcherstrasse 202, 9014 St. Gallen - RUVOR 24-Stunden Alarmempfangszentrale - RUVOR Telefonservice für KMU'S St. Gallen, 1. Januar 2010 Kuno Rudolf-von-Rohr Vorsitzender der Geschäftsleitung Download PDF AGB 2010 |